
Flucht- und Rettungspläne
Ausführung
Bisher galt in Deutschland die DIN 4844-3 für die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne. Eine identische Darstellung der Pläne konnte man in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A8 und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 wiederfinden. Durch diese Kopplung hatte man stets eine eindeutige Ausführungsregel.
Im Dezember 2010 wurde die Norm durch die DIN ISO 23601 abgelöst. Im Layout haben sich einige Änderungen ergeben. Die Fluchtwegrichtung wird nur noch mit dunkelgrünen Pfeilen angedeutet, der Standort im Plan hat eine neue Farbe bekommen und es wird farblich nicht mehr zwischen den vertikalen und horizontalen Rettungswegen unterschieden. Beide werden jetzt in einem hellen Grün dargestellt.
Inhaltliche Änderungen treffen insbesondere die dargestellten Symbole der ISO 7010. Diese wurden bisher noch nicht in ein deutsches Normenwerk aufgenommen und finden sich somit natürlich noch in keinem Gebäude wieder. Hier wird dringend empfohlen im Unternehmen eine einheitliche Symbolik zu verwenden und auf die bekannten Symbole der ASR A1.3 zurückzugreifen.
Grundsätzlich ist es erforderlich die Technischen Regeln für Arbeitsstätten zu überarbeiten, um eine eindeutige Regelung zu erzielen. Wann dies geschehen soll, ist bisher noch unklar.
Änderungen
Gegenüber der DIN 4844-3 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
ISO 23601:2009 übernommen;
farbliche Kennzeichnung des Standortes des Betrachters geändert;
farbliche Unterscheidung der horizontalen und vertikalen Fluchtwege entfallen;
abhängig von der Ausdehnung einer baulichen Anlage neue Mindestmaßstäbe für die Pläne festgelegt;
Plangröße für Aushänge in einzelnen Räumen festgelegt;
Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen auch separat in der Nähe der Pläne zulässig;
Festlegungen zum Anbringungsort der Pläne aufgenommen;
Darstellung der beispielhaften Musterpläne im informativen Anhang A geändert.