
Brandschutzbeauftragter
Chefsache Unternehmenssicherheit
Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz verantwortlich für die Sicherheit der Beschäftigten im Unternehmen. Dies beinhaltet natürlich auch den Brandschutz mit den entsprechenden Notfallmaßnahmen. Hieraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber organisatorische Maßnahmen im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zu treffen hat.
Da diese Aufgaben oft vom Arbeitgeber aufgrund fehlendem Fachwissen und vorhandenem Zeitdruck nicht wahrgenommen werden können, besteht die Möglichkeit eine fachkundige Person für diese Aufgaben schriftlich zu bestellen: Den Brandschutzbeauftragten.
Sollten Sie Fragen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten haben, dürfen Sie uns gerne kontaktieren. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes kostengünstiges Angebot.