Guter Brandschutz

planbar, logisch und realisierbar

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Rauchmelderpflicht in NRW

Aufnahme in der Landesbauordnung

Als Ergebnis zahlreicher Gespräche der Landesregierung wird die gesetzliche Rauchmelderpflicht über die Änderung der Landesbauordnung in 2013 eingeführt. Diese gilt in Wohnungen allerdings nur für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Folglich müssen z.B. in Mehrfamilienhäusern der Treppenraum oder andere Räume leider nicht überwacht werden, dies ist aus unserer Sicht aber dennoch dringend zu empfehlen!

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Photovoltaikanlagen

Subventionierter Profit contra Brandschutz - eine lebensgefährliche Entscheidung!

Für die Feuerwehr stellen Photovoltaikanlagen im Rahmen der Löschmaßnahmen eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Insbesondere durch die derzeit kaum vorhandenen Abschaltmöglichkeiten besteht im Schadenfall eine Gefahr für Hauseigentümer und Einsatzkräfte, da die Anlagen selbst unter geringem Lichteinfall fortwährend eine gefährliche elektrische Spannung produzieren. Der Deutsche Feuerwehrverband fordert daher bereits seit 2010 eine Abschaltmöglichkeit für entsprechende Anlagen.

 

http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/Dateien/Fachwissen/DFV-Positionspapier%20PV-Anlagen.pdf

 

Anscheinend werden die Brände aber auch immer öfter durch mangelhaft gewartete Anlagen ausgelöst. Hier reichen oft defekte Stecksysteme, beschädigte Leitungen oder einfach nur ein Marderbiss an der richtigen Stelle, die entstehende Zündenergie reicht dann aus einen Dachstuhl in Brand zu setzen. Der Bayrische Rundfunk hat bereits vor einem Jahr auf diese Brandgefahr hingewiesen:

 

Rauchmelder in Wohnungen sollen in NRW zur Pflicht werden

Lange hat es gedauert

Das "Bauministerium" hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass im Rahmen der nächsten Novellierung der Landesbauordnung eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern eingefügt werden soll. Die Novelle soll im Herbst vorgelegt werden. Eine entsprechende Übergangsfrist wird selbstverständlich eingeräumt. Ab wann genau die Verpflichtung greift, ist daher noch nicht bekannt. Die Verantwortung für die Installation und Wartung der Rauchmelder sollen die Mieter oder die selbstnutzenden Eigentümer erhalten, da eine Überprüfung oder Kontrolle durch eine Behörde natürlich nicht erfolgen kann. Dies werden aber vermutlich die Versicherungen im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen, im Brandfall könnte ohne Rauchmelder der Versicherungsschutz verweigert werden. Die Mehrzahl der Bundesländer verfügt seit geraumer Zeit über eine Verpflichtung für den Einbau von Rauchmeldern, Rheinland-Pfalz bereits seit 2003...

 

EU-Vorschrift für Tabakkonsum

Neue selbstlöschende Zigaretten sollen in der EU künftig Wohnungsbrände verhindern und Menschenleben retten. Wie auch immer, wir empfehlen eine brennende Zigarette immer im Auge zu behalten getreu dem Motto: Die Feuerwehr hilft - vorbeugen musst Du! Hier geht's zum Bericht in Facebook.

 

Feuerlöschspray der Prymos GmbH

Nach einem Bericht in STERN TV über ein Feuerlöschspray am 02.06.2010 wurde in der Fachwelt kontrovers diskutiert. Brauchen wir überhaupt noch Feuerlöscher, wenn es mit einer Spraydose so einfach sein kann? Wir haben für Sie recherchiert.