
Qualifikation des Brandschutzbeauftragten
Ausbildungsstand
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem für die Beauftragung vorgesehenen Mitarbeiter eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ermöglichen. Diese muss der vfdb-Richtlinie 12-09/01 : 2009-03 entsprechen. Voraussetzung für diese ist mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ergänzend ist eine Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange sicherzustellen. Gemäß oben genannter Richtlinie dürfen folgende Personen grundsätzlich bestellt werden:
- Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst
- Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst für hauptamtliche Kräfte, wenn sie hauptamtlich für den betreffenden Betrieb tätig sind und die Kenntnisse gemäß der Richtlinie nachweisen können
- Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz
- Personen mit einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (gemäß Richtlinie)
Kann die Gleichwertigkeit nicht sicher festgestellt werden, ist zum Erlangen eines richtlinienkonformen Fachkundenachweises, die Teilnahme an einer Prüfung im Sinne dieser Richtlinie notwendig.
Liegt die Ausbildung länger als fünf Jahre zurück und kann eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nicht belegt werden, ist die Teilnahme an einer Ausbildung im Sinne dieser Richtlinie erforderlich.
Ausbildungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen 4 LE à 45 min
- Brandlehre 3 LE à 45 min
- Baulicher Brandschutz 8 LE à 45 min
- Anlagentechnischer Brandschutz 8 LE à 45 min
- Organisatorischer Brandschutz 16 LE à 45 min
- Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken 7 LE à 45 min
- Brandschutzmanagement 8 LE à 45 min
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern 4 LE à 45 min
- Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung 2 LE à 45 min
- Abschlussprüfung 4 LE à 45 min
Somit beträgt der Mindestumfang für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten 64 LE à 45 min
Quelle: vfdb 12-09/01 : 2009-03 (02)